top of page
IMG_1901.JPG

Häufig gestellte Fragen

FAQ: FAQ

Wie habt ihr euren Wahlauftritt finanziert und was hat dieser gekostet?

Die Ausgaben für Informationsfolder und Post ergeben bisher €1148.-. Der Webauftritt mit Domain liegt bei €180.-. Sämtliches Design, Layout, Fotos und sonstige Leistungen sind Eigenleistungen in vielen Arbeitsstunden von Aufwind Team Mitgliedern. Alles wurde ohne Sponsoren von Martin Mitterer direkt selber bezahlt.

Welche Haltung habt ihr zu verschiedenen Themen in unserer Gemeinde?

Unsere Haltung und die wichtigsten Themen unserer Gemeindepolitik werden ebenso wöchentlich vorgestellt und aktualisiert unter der Rubrik "Unsere Haltung".

Wie kann ich mit euch in Kontakt treten oder mich aktiv beteiligen?

Verwende für den Erstkontakt das Kontaktformular auf der Startseite oder tritt mit uns persönlich in Kontakt. Unser Ziel ist es Projektgruppen zu verschieden Themen zu bilden, in denen jeder nach seinen Interessen mitarbeiten kann.

Wie wollt ihr uns Ulricherinnen und Ulricher zu euren Themen informieren?

Da persönliche Treffen jetzt und auch in näherer Zukunft schwer durchführbar sind, möchten wir allgemeine Informationen über die social media Kanäle und die Homepage anbieten.

Wie wurde die Liste Aufwind zusammengestellt?

In vielen Gesprächen wurden Bürger*innen auf unsere Namensliste Aufwind angesprochen und zur Mitarbeit motiviert. Dabei sind wir froh, viele engagierte St. Ulricher*innen für ein großes Team gefunden zu haben, die sich mit der Grundausrichtung und den erarbeiteten Zielen gemeinsam einverstanden gezeigt haben.

Arbeiten auch noch weitere Personen bei Aufwind mit?

Es gibt auch viele Personen, die sich aus persönlichen und zeitlichen Gründen für eine Mitarbeit in Projektgruppen gefunden haben und in der Liste nicht namentlich erwähnt werden.

Wer ist für die verschiedenen Themen zuständig?

Als Grundsatz für eine vielschichtige Meinungsbildung und Motivation im Team wurden die vorgestellten Bereiche von Aufwind Umsetzern übernommen. Diese Persönlichkeiten sehen wir als Verantwortliche für diese Themen, die sich Arbeitsgruppen für diese Themen, projektbezogen bedienen werden.

"Wählen ist mein gutes Recht!

Informationen abgestimmt für Erstwähler zur Gemeinderatswahl 2022

Das Wahlrecht, ein ganz besonderes und wichtiges Recht, dass Jede und Jeder nutzen sollte. Noch vor 100 Jahren konnten die Menschen wenig mitbestimmen. Die Bürger*innen konnten nur wählen, wenn sie genug Steuern zahlten und die Stimmen der Reicheren zählten mehr, als die der ärmeren Menschen. Bei den Wahlen 1919 konnten erstmals auch Frauen mitbestimmen. Die Menschen mussten lange kämpfen, bis alle das gleiche Wahlrecht hatten.

Bei der Gemeinderatswahl sind alle Bürger*innen wahlberechtigt, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden. Wenn du genau am Wahltag Geburtstag hast, dann darfst du auch schon zur Wahl gehen. Alle EU- Bürger*innen, die in unserer Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Wahl gehen.

Alle Wählerinnen und Wähler sind in einer Liste (Wählerverzeichnis) eingetragen, damit die Wahlbehörden bei der Wahl wissen, wer wählen darf. Diese Verzeichnisse werden in den Gemeindeämtern aufgelegt.

Dabei kann es passieren, dass jemand gar nicht eingetragen ist. Dagegen kann man beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Dann muss die Wahlbehörde nachprüfen, was wirklich richtig ist.

Gemeinderat

Funktion: „Parlament“ der Gemeinde. In unserer Gemeinde sind 13 Gemeinderäte tätig, dies ist von der Einwohneranzahl abhängig.
Im Ö Schnitt sind 24% aller Kommunalpolitiker Frauen.

Funktionsdauer: 6 Jahre

Bürgermeisterin oder Bürgermeister

Funktion: Oberhaupt der Gemeinde.
In sechs Bundesländern in Österreich, auch in Tirol gibt es eine Direktwahl.
70% der Bürgermeister*innen in Ö üben ihr Amt neben ihrem zivilen Beruf aus.

Funktionsdauer: 6 Jahre

FAQ: Dienstleistungen

"Jede Stimme zählt-auch Deine!

Nun zur Stimmabgabe am Wahltag:

  • Vom Gemeindeamt erhältst du eine Verständigung, wann das Wahllokal geöffnet hat.

  • Du gehst in das Wahllokal hinein.

  • Bei der Wahlleiterin oder Wahlleiter musst du deinen Namen und deine Adresse nennen und dich ausweisen. Also amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen (z.B. Pass, Moped Führerschein, Personalausweis) Das ist wichtig, damit niemand mogelt und etwa zweimal zur Wahl geht.

  • Dann wird in einer Liste eingetragen, dass du an der Wahl teilgenommen hast.

  • Du bekommst dann einen Stimmzettel und ein Kuvert. Damit gehst du in die Wahlzelle und kreuzt die Wahlpartei an, die du wählen möchtest. In der Wahlzelle stehen auf einem Plakat nochmals alle wahlwerbenden Gruppen und die Kandidatinnen und Kandidaten.

  • Verwende zum Schreiben am besten die Stifte in der Wahlzelle.

  • Stecke in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in das Kuvert.

  • Wirf das Kuvert in die Wahlurne.

  • Dann verlässt du das Wahllokal wieder.

Wie gebe ich eine gültige Stimme ab?

In jeder Gemeinde gibt es die Gemeindewahlbehörde, die die Wahl durchführt. Das Wahllokal ist bei uns in St. Ulrich a.P. im KUSP Pillersee untergebracht. Im Wahllokal sind Wahlzellen aufgestellt, in denen man den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann.

Damit deine Stimme auch wirklich zählt, muss der Stimmzettel gültig ausgefüllt sein. Hier ein paar „Tipps“, wie man es richtigmacht.

  • Nur den amtlichen Stimmzettel verwenden (auch bei der Briefwahl).

  • Deutlich ein Kreuz in den vorgesehenen Kreis unter der Bezeichnung der Partei, die man wählen will, machen.

  • Nur eine Wahlpartei ankreuzen.

  • Den Stimmzettel in der Wahlzelle in das dafür vorgesehene Kuvert geben.

FAQ: Dienstleistungen

"Vorzugsstimme, was ist das?

Wie gebe ich eine gültige Vorzugsstimme ab?

  • Normalerweise wird bei einer Gemeinderatswahl eine Liste gewählt. Jede wahlwerbende Gruppe benennt in ihrem Wahlvorschlag Frauen und Männer, die sich zur Wahl stellen. Diese Liste ist nummeriert und die Personen, die weiter oben stehen, werden eher zu Gemeinderäten als die weiter hinten gereihten.

  • Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ganz bestimmte Personen eine „Vorzugsstimme" erhalten. Dadurch vergrößert sich ihre Chance, einen Sitz im Gemeinderat zu bekommen.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann bei der Wahl auf dem Stimmzettel Vorzugsstimmen vergeben.

  • Auf dem Stimmzettel stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl. Wenn man möchte, dass bestimmte Personen aus dieser Liste vor den anderen in den Gemeinderat kommen sollen, schreibt man einfach ihre/n Namen in das vorgegebene Feld auf den Stimmzettel. Denn wer viele Vorzugsstimmen bekommt, kann dadurch jemand anderen überholen, der auf der Wahlliste weiter oben steht.

Es ist aber wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten von der Wahlpartei sind, die man angekreuzt hat, ansonsten ist die Stimme ungültig!

  • Diese Vergabe der Vorzugsstimme ist eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Die Stimme ist jedenfalls auch gültig, wenn man nur die Wahlpartei ankreuzt.

FAQ: Dienstleistungen
bottom of page